Liebe Kolleginnen und Kollegen,
für alle, die gestern (08.01.2025) nicht beim TachelesReden Livemeeting dabei sein konnten, fassen wir hier die wichtigsten Themen und Informationen noch einmal zusammen:
- E-Rechnungen – Was kommt auf euch zu?
Ab 2025 müsst ihr in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Das bedeutet: Im B2B-Bereich (Business-to-Business, also zwischen Unternehmen) können euch andere Firmen E-Rechnungen zusenden. Richtet euch rechtzeitig eine geeignete E-Mail-Adresse ein, die den Anforderungen entspricht und E-Rechnungen empfangen kann. Nach neuesten Informationen reicht hierfür tatsächlich ein normales E-Mail-Konto aus; höhere Anforderungen wurden verworfen. Dennoch benötigt ihr einen Ort, an dem diese Rechnungen rechtssicher (10 Jahre) aufbewahrt und verarbeitet werden können (z. B. DATEV).
- Info: https://www.handwerksblatt.de/themen-specials/die-e-rechnung-wird-pflicht-tipps-fuer-handwerksbetriebe/bundesregierung-bestaetigt-e-mail-postfach-reicht-fuer-e-rechnungen
- WICHTIG: Es ist unerlässlich, dass eure E-Mail-Postfächer über ausreichend Speicherkapazität verfügen und ordnungsgemäß verwaltet werden. Wir stellen wiederholt fest, dass unsere E-Mails euch nicht erreichen, weil Postfächer überfüllt sind oder E-Mails im Spam-Ordner landen, der nicht regelmäßig überprüft wird. Im Hinblick auf die bevorstehende E-Rechnungspflicht wäre dies fatal, da Rechnungen möglicherweise gelöscht werden oder euch gar nicht erst erreichen. In diesem Fall liegt die Haftung bei euch und nicht beim Absender. Ihr seid dafür verantwortlich, den Empfang, die Speicherung und die Verarbeitung der E-Rechnungen sicherzustellen.
Ab 2027 wird die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen eingeführt. Das bedeutet konkret:
- Rechnungen an andere Unternehmen müssen in einem digitalen, strukturierten Format wie ZUGFeRD oder XRechnung erstellt und verschickt werden. ZUGFeRD ist hierbei die umfangreichste Dateiform und wird von uns für die Verarbeitung empfohlen.
- PDF-Rechnungen per E-Mail werden langfristig nicht mehr ausreichen.
Wir empfehlen, frühzeitig in geeignete Softwarelösungen zu investieren und die Buchhaltung entsprechend vorzubereiten.
- Mindestlohn-Erhöhung – Ab wann und wie viel?
Ab dem 1.1.2025 wird der gesetzliche Mindestlohn um 41cent, von 12,41 € auf 12,82 € angehoben. Das betrifft vor allem:
- Minijobber: Die Entgeltgrenze geht von 537€ nun auf 556 € und steigt somit bei 10 Wochenstunden automatisch auf diesen Wert! Reduziert entsprechend die Arbeitszeit oder erhöht das Gehalt auf den neuen Mindestlohn, um Probleme zu vermeiden.
- Stammmitarbeiter: Achtet darauf, die Gehälter rechtzeitig anzupassen und eure Preise entsprechend neu zu kalkulieren.
Unser PreisExpert-Programm kann euch bei der Berechnung unterstützen und die neuen Kostenstrukturen optimal zu berücksichtigen um weiterhin profitabel zu bleiben.
- Sachbezug – Was ist möglich?
Beim Sachbezug hat sich nichts verändert; der monatliche Wert beträgt weiterhin 50 €. Zusätzlich könnt ihr euren Mitarbeitern weitere attraktive Sachleistungen anbieten, wie zum Beispiel:
- Scheren-Leasing: Der Vorteil? Eure Mitarbeiter erhalten stets hochwertiges Werkzeug, und ihr könnt die Leasingrate ganz normal als Betriebsausgabe geltend machen. Informationen dazu erhaltet ihr bei Martina.
- Handyverträge: Ihr könnt für eure Mitarbeiter Firmenhandyverträge abschließen, was für beide Seiten steuerlich vorteilhaft ist und von den Telefonanbietern mit bis zu 50 % gesponsert wird. Wird der Vertrag als Diensthandyvertrag deklariert, fällt er nicht unter die 50-€-Grenze.
- Sportverträge: Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Gesunderhaltung der Mitarbeiter durch verschiedene Angebote zu unterstützen. Diese Verträge fallen nicht unter die 50-€-Grenze.
- Carsharing: Auch Carsharing-Angebote könnt ihr euren Mitarbeitern zur Verfügung stellen und steuerlich geltend machen. Da diese Fahrten über die Firma laufen, können sie nicht einem bestimmten Mitarbeiter zugeordnet und entsprechend nicht durch die 50-€-Grenze gedeckelt werden.
Diese zusätzlichen Benefits sind eine tolle Möglichkeit, eure Mitarbeiter zu motivieren und langfristig zu binden!
Wenn ihr Fragen zu diesen Themen habt oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigt, meldet euch jederzeit bei uns. Wir stehen euch wie immer mit Rat und Tat zur Seite – auch ihr könnt Euch bei uns einen kostenlosen Termin buchen. https://calendly.com/friseurcoaching
Vielen Dank an alle, die gestern dabei waren. Wir freuen uns schon auf das nächste TachelesReden mit euch!
Euer PreisExpert Team